From: =?ISO-8859-1?Q?=22Eifler@dontpanic.ulm.ccc.de To: mail@ccc.de MIME-Version: 1.0 Subject: =?ISO-8859-1?Q?elektronische_=DCbermittlung_von_Steuerdaten?= Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1" Content-Transfer-Encoding: 8bit Status: RO Content-Length: 1136 Lines: 29 ab dem 1.1.2005 ist es verbindlich vorgeschrieben, dass die monatlichen Steueranmeldungen an das Finanzamt bzgl. Lohnsteuer und Umsatzsteuer elektronisch, d.h. in aller Regel über das Internet, übermitteln werden müssen. Ein Ausweichen auf die Papierform ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Gruß und macht weiter